Durch die Reform des GmbH-Rechts (November 2008 – MoMiG) werden die Eintragungszeiten (Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister) verkürzt.
Die Genehmigungsurkunden (erforderlich z.B. für Handwerker- und Restaurantbetriebe) müssen nun bei der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister nicht vorgelegt werden.
Die grundsätzliche Pflicht diese zu haben aber bleibt!