Sie haben ein rechtliches Problem und beauftragen einen Rechtsanwalt, um dieses zu lösen.
Dabei gehen Sie davon aus, dass Ihre Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten übernimmt.
Der Anwalt macht seine Arbeit und nun geht es darum, diese zu bezahlen.
Ihre Rechtsschutzversicherung lehnt die Übernahme der Kosten ab. Die Ablehnung der Kostenübernahme begründet sie z.B. damit, dass das Rechtsgebiet, aus dem Ihr Problem stammt, nicht versichert ist.
Wer bezahlt nun die Rechnung des Rechtsanwalts?
Die Rechnung des Rechtsanwalts bezahlt derjenige, der ihn mit der Angelegenheit beaufrtagt hat, in diesem Falle – Sie.
Das heißt, wenn Sie sich absichern wollen, klären Sie die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, bevor die eigentliche Arbeit des Anwalts beginnt.