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In den meisten Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in familienrechtlichen Angelegenheiten die Rechtsanwaltskosten nur für eine Erstberatung.

Schlechte Nachrichten:
Das heißt, dass die Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren im Falle einer Scheidung nicht übernommen werden.

Gute Nachrichten:
Es gibt tatsächlich eine „Scheidungsversicherung“. Diese Versicherung deckt nicht nur die Kosten der Ehescheidung, sondern auch der Verfahren um Unterhalt und Sorgerecht ab.

Nach eigenen Angaben ist die ARAG AG, wenn nicht die einzige Versicherungsgesellschaft, so auf jeden Fall der Vorreiter unter den anderen Versicherungsgesellschaften, die den derartigen Versicherungsschutz anbietet.

Wermutstropfen:
Zu beachten ist, dass diese Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung und eine dreijährige(!) Wartezeit enthält.

Fazit:
Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten des Scheidungsverfahrens grundsätzlich nicht. Es sei denn, Sie haben eine spezielle Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

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