Die Saarbürcker Sachverständigenorganisation VUT hat 1800 Bußgeldakten auf die Einhaltung des standardisierten Messverfahrens vom April 2007 bis März 2009 überprüft.
Das Ergebnis ist erschreckend: 85% der Bußgeldbescheide waren falsch!
Die Fehlerquote überraschte selbst die Experten. Die Ursachen hierfür liegen in Verwechselung der Fahrzeuge, fehlerhaftem Messaufbau, verspätetem Beginn der Messung, Mängel in der Beweisführung, falscher Auswertung durch die Bußgeldstellen usw.
Leider muss aber in solchen Fällen der Betroffene seine Unschuld beweisen.
Das Gericht entscheidet über die Höhe oder die Aufhebung der Bußgelder anhand der Beweismitteln.
Die Einschaltung des Rechtsanwalts ist in diesen Fällen immer erforderlich, denn nur ein Rechtsanwalt kann in die behördlichen Akten Einsicht nehmen, um dann die Messergebnisse an den Gutachter weiterzuleiten.
Dies ist selbstverständlich immer mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Fazit:
Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernimmt sie Gutachter- und Anwaltskosten, die schnell mehrere Hundert Euro betragen können.
Wer nicht rechtsschutzversichert ist, trägt ein hohes Prozesskostenrisiko.
Quelle: DasErste