Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) kann echte Kosten- und Zeiterparnis bedeuten:
Bei einer Standardgründung (Bargründung, maximal 3 Gesellschafter) können vorformulierte Dokumente benutzt werden.
Diese befinden sich schon als Anlage im Gesetz und bilden den Gesellschaftvertrag, die Gesellschafterbestellung und die Gesellschafterliste.
Das heißt:
- Sie müssen keinen Juristen beauftragen, um diese Dokumente zu erstellen
- Wenn die Dokumente – ordnungsgemäß ausgefüllt – beim Registergericht eingereicht werden, soll die Registrierung ohne Nachfragen und schneller passieren.
- Im Ergebnis muss lediglich die Beurkundung und die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch einen Notar bezahlt werden.
Die oben genannten Punkte gelten für die Gründung sowohl einer klassischen GmbH als auch einer UG-Gründung.
P.S.
Nach unserer Erfahrung dauert die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) in Stuttgart etwa 2 Wochen.