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Das Bundesurlaubsgesetz kann diese Frage nur zum Teil beantworten. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes regelt den sogenannten Mindesturlaub, der jedem Arbeitnehmer im Jahr zusteht. Das Gesetz spricht dabei von 24 Tagen, geht aber von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus.

Arbeiten Sie 5 Tage die Woche, ist Ihr gesetzlicher Mindesturlaub – 20 Tage.

Ihr Arbeitsvertrag oder der für Sie geltende Tarifvertrag kann Ihnen mehr Urlaubstage gewähren. Die Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubes ist dagegen unzulässig.

Was gilt, wenn Sie während Ihres Urlaubes krank werden?

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers und kann nur von dem Anspruchsberechtigten höchstpersönlich genommen werden.

Wird der Arbeitnehmer während seines Urlaubes krank, so gelten die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage.

Diese nicht als Urlaub geltende Tage können dann nach erneuter Abstimmung mit dem Arbeitgeber nachgeholt werden.

Müssen Sie den gesamten Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres nehmen?

Grundsätzlich kann der Urlaub vom Vorjahr nur eingeschränkt in das neue Jahr übertragen werden (wie z.B. im Falle einer langandauernden Erkrankung).

Die abschließende Bewertung dieser umstrittenen Frage hat stets unter der Berücksichtigung aller Einzelheiten jedes konkreten Falles zu erfolgen.

Arbeitsrechtliche Fragen: Wie viel Urlaub haben Sie?

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