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Die Wohnungseigentümer besitzen Miteigentumsanteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Sie handeln in dieser Hinsicht als eine Gemeinschaft.

An den Kosten, die für die Instandhaltung aufgewendet werden, müssen sich alle Wohnungseigentümer beteiligen.

Damit die notwendigen Reparaturen jederzeit gemacht werden können, wird in der Regel ein Fond gebildet, auf den regelmäßig ein bestimmter Betrag eingezahlt wird.

Diesen Fond nennt man Instandhaltungsrücklage.

Wenn Sie im Begriff sind, eine Eigentumswohnung zu erwerben, empfehlen wir Ihnen, sich über das Vorhandensein der Rücklagen und Ihre Beitragsleistung zu erkundigen. Lassen Sie sich die angesparte Rücklage auch belegen. Dies geschieht z. B. mittels Vorlage des Kontoauszuges.

Bei relativ neuen Gebäuden kann es vorkommen, dass die Instandhaltungsrückstellung noch nicht gebildet wurde.

Man soll jedoch damit rechnen, dass die Rücklage in der nahen Zukunft angespart werden muss und die entsprechenden Beitragsleistungen der Wohnungseigentümer zu erfolgen haben.

Wenn es um ein älteres Haus handelt und keine Rücklage angespart wurde, ist äußerste Vorsicht geboten. Denn es kann passieren, dass dringende Reparaturen an der Heizung, dem Dach usw. erforderlich werden.

Für die Bezahlung dieser Reparaturen werden sogenannte Sonderumlagen angeordnet.

Für die Wohnungseigentümer bedeutet dies, dass auf einmal ziemlich hohe Summen gezahlt werden müssen.

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