Die Bedeutung, ein Teil vom Ganzen zu sein, kommt in vielen Situationen zur Geltung.
So müssen z. B. bestimmte gewünschte Änderungen am Objekt, die außerhalb der Wohnung vorgenommen werden, zunächst von den anderen Miteigentümern genehmigt werden (SAT-Anlage, Markise usw.).
Es findet regelmäßig eine Eigentümerversammlung statt. Hier bestimmen die Eigentümer die Regeln der Hausordnung und des gemeinsamen Wirtschaftens. Unter dem Wirtschaften sind zum Beispiel Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten, anstehende Reparaturen am Haus, Instandsetzungsarbeiten, technische Veränderungen zur Energieeinsparung usw. gemeint.
Die Entscheidungen der Wohnungseigentümer werden protokolliert.
Wichtig!
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie immer um die Durchsicht der letzten Protokolle der Eigentümerversammlung bitten und diese aufmerksam lesen. Hier können Sie sich über die zusätzlichen Kosten der Instandsetzung und/oder Instandhaltung informieren, die auf Sie als zukünftiger Eigentümer zukommen werden.