Wann haftet ein Arbeitnehmer?
Eine auf die Tastatur verschüttete Kaffeetasse, ein falsch getanktes Dienstfahrzeug, eine falsch geleitete Überweisung … Viele Beispiele zeigen, dass es im Berufsleben oft zu einem Schaden kommen kann. Dabei stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen soll.
Bei der Kostenverteilung kommt es vor allem auf den so genannten Grad des Verschuldens an.
Wurde der Schaden von dem Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haftet der Arbeitnehmer i.d.R. in vollem Umfang.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer betankt ein Dieselfahrzeug mit Benzin und verursacht so den Motorschaden.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit werden die Kosten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt, so muss der Arbeitnehmer nicht für den ganzen Schaden aufkommen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt ohne sorgfältige Prüfung der Verkehrssituation an einer Ampel los, nachdem er durch ein Hupen aufgeschreckt worden ist und irrtümlich für seine Fahrspur ein grünes Ampelsignal wahrgenommen hat.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer lässt eine Kaffeetasse fallen, diese zerbricht und verschmutzt den Teppich.
Da im Einzelnen die Abgrenzung zwischen verschiedenen Graden des Verschuldens schwierig sein könnte, empfiehlt es sich, einen rechtlichen Rat einzuholen.