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Welche Pflichten hat Arbeitgeber, wenn er eine werdende Mutter beschäftigt?

Ab Mitteilung einer Mitarbeiterin über ihre Schwangerschaft haben Sie als Arbeitgeber Einiges zu beachten.

Im Wesentlichen sind die Pflichten des Arbeitgebers dem Mutterschutzgesetz zu entnehmen.

Unabhängig davon, ob der Beschäftigungsort potentielle Gefahren für eine Schwangere birgt, haben Sie die zuständige Aufsichtsbehörde von der Mitteilung über die Schwangerschaft sofort zu unterrichten. In Baden-Württemberg muss das örtlich zuständige Regierungspräsidium informiert werden. (mehr …)

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