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Zwei Jobs gleichzeitig?

Will der Arbeitnehmer neben seiner Hauptarbeitsstelle noch etwas dazu verdienen stellen sich mehrere Fragen.

Aus diesem Anlass: eine kleine Checkliste für den Arbeitnehmer.

Ist eine Nebentätigkeit bei einem Vollzeitjob überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer in seiner Freizeit tun und lassen, was er will. Auch andere Jobs sind erlaubt, solange diese keine negativen Einflüsse auf die Hauptarbeitsstelle haben.

Nicht erlaubt sind Tätigkeiten, die dem (Haupt)Arbeitgeber Konkurrenz machen.

Ebenfalls nicht erlaubt ist, wenn der Arbeitnehmer durch Aufnahme eines weiteren Jobs überhaupt keine Freizeit mehr hat. Insbesondere soll das Arbeitszeitgesetz ernst genommen werden!
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Wann wird eine Kündigung wirksam?

In der Fachsprache ist Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.

Mit anderen Worten kann eine Kündigung nur dann eine Wirkung entfalten, wenn sie von dem Betroffenen (gleich ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) in Empfang genommen wird ODER wenn der Willenserklärende die Kündigung so in den Empfangsbereich des Betroffenen gebracht hat, dass dieser die Kenntnis davon erlangen muss.
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Zeit nach der ordentlichen Kündigung: Checkliste für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber

Phase 1:

Der Arbeitgeber übergibt dem Arbeitnehmer die Kündigung persönlich.

Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer die Kündigung in den Händen hält, laufen wichtige Fristen.

Ist der Arbeitnehmer mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss er innerhalb von 3 Wochen die Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Unabhängig davon ist es zu empfehlen, sich so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.

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