Eine GmbH haftet grundsätzlich nur mit dem Vermögen der Gesellschaft.
Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist im Grundsatz ausgeschlossen.
Bei einer Insolvenz der GmbH haften die Gesellschafter demnach über ihre Einlage hinaus nicht mit ihrem Privatvermögen.
Wenn die Gesellschafter allerdings ihre Einlage noch nicht erbracht haben, beschränkt sich ihre Haftung im Insolvenzfall auf den noch ausstehenden Betrag ihrer zu erbringenden Einlage.
Achtung!
Vor der Eintragung in das Handelsregister (Gründungsstadium) besteht die GmbH als solche nicht.
Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, zum Beispiel Miet- oder Dienstverträge abschließt, haftet für die Erfüllung der Verträge grundsätzlich persönlich.