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Der Geschäftsführer einer GmbH leitet den Betrieb. Damit übernimmt er die Aufgaben eines Arbeitgebers und ist beispielsweise gesetzlich verpflichtet, die monatlichen Lohnsteuer- und Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Der Geschäftsführer hat außerdem dafür zu sorgen, dass die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird.

Sollte der Geschäftsführer diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen, haftet er vermögensrechtlich. Außerdem hat diese Pflichtverletzung strafrechtliche Konsequenzen.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Geschäftsführers ist die ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung.

Bei Pflichtverletzung kommt eine persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft bzw. gegenüber den Gläubigern in Betracht.

Ist eine entsprechende Pflichtverletzung Ursache für eine nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Steuerentrichtung, kann dies wiederum sowohl zu einer vermögens- als auch einer strafrechtlichen Haftung führen.

Schließlich ist der Geschäftsführer für die rechtzeitige Erstellung der Jahressteuererklärung verantwortlich.

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