„In vino veritas, in aqua sanitas“
Der Streit war vorprogrammiert:
Auf dem Markt erschien ein Weißwein unter dem Namen „Revian“.
Dieser Name ist der Bezeichnung der geschützten Mineralwassermarke „Evian“ ziemlich ähnlich.
Der Bundesgerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass
Wein und Mineralwasser ähnliche Waren sind, auch wenn sie im Allgemeinen aus verschiedenen Betrieben – Weinbau- und Mineralbrunnenbetrieben – stammen.
Den eigentlichen Streit hat das Gericht allerdings nicht entscheiden können und verwies die Sache an die Vorinstanz.