In bestimmten Situationen wird es dem Ausländer verweigert, in das Schengen Gebiet einzureisen.
Ein Grund hierfür kann eine sogenannte Einreisesperre sein.
Diese Sperre wird in das behördliche System eingetragen.
Solange diese Eintragung darin vorhanden ist, wird die Einreise bzw. die Erteilung eines Visums nicht möglich sein.
Der Grund für die Einreisesperre kann zum Beispiel sein, dass der Ausländer bei dem vorherigen Aufenthalt in dem Schengen Gebiet die Aufenthaltszeiten nach dem erteilten Visum nicht eingehalten und sich länger im Schengen Gebiet aufgehalten hat.
Das stellen die Grenzbeamten fest und verhängen die Einreisesperre.
Ein anderer Grund kann beispielsweise eine behördliche Entscheidung über die Ausweisung aus den Bundesgebiet sein.
Um zu erfahren, ob es eine Einreisesperre gibt, wie lange sie gilt und / oder warum sie eingetragen wurde, kann ein Auskunftsgesuch an die zuständige Behörde in Deutschland übersandt werden.
Der beauftragte Anwalt kann dann die Eintragung überprüfen.
Um die Auskunft über einen Anwalt zu erhalten, müsste der Ausländer den Anwalt entsprechend bevollmächtigen.