Arbeitsrecht ist privates Recht und ist von freien Entscheidungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geprägt. Niemand darf gezwungen werden, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, ohne dass beidseitiges Einverständnis besteht.
Aber auch im Arbeitsrecht gelten Diskriminierungsverbote. Angenommen Sie sind eine Frau und bewerben sich auf eine Stelle, die nur für männliche Bewerber ausgeschrieben ist. Sie werden zum Vorstellungsgespräch nicht eingeladen und fühlen sich aufgrund Ihres Geschlechts diskriminiert. In solchen Situationen kann ein Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens prüfen, ob Ihnen eine angemessene Entschädigung aufgrund der Benachteiligung zusteht.
Aber Vorsicht: der Anspruch auf eine Entschädigung ist fristgebunden und kann nur innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis von der erfolgten Benachteiligung geltend gemacht werden.