Der Scheidungsprozess zieht sich bis zum endgültigen Scheidungsbeschluss normalerweise zwischen sechs und zwölf Monaten hin. Wie lange es im Einzelnen bis zum Scheidungsbeschluss dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Ist der Scheidungsantrag eingereicht, fordert das Gericht innerhalb von etwa 14 Tagen die Gerichtskosten ein.
Tipp: Da das Gericht erst nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses tätig wird, lässt sich Zeit einsparen, wenn Sie die Gerichtskosten zügig begleichen.
Wenn Verfahrenskostenhilfe beansprucht wird, verzögert sich das Scheidungsverfahren durch die Prüfung über die Bewilligung der Hilfe.
Weiter nimmt der sog. Versorgungsausgleich einige Zeit in Anspruch. Der Versorgungsausgleich ist ein zwingender Bestandteil des Scheidungsverfahrens.
Schließlich wird der Termin zur mündlichen Verhandlung durch das Gericht bestimmt und zum Termin geladen. Hier kommt es oft auf die Auslastung des zuständigen Gerichts an, wie schnell ein Gerichtstermin für die Scheidung festgelegt werden kann.