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Legt eine Vertragspartei der anderen vorformulierte Bedingungen zur Unterschrift vor und sind oder werden diese für eine Vielzahl von Verträgen verwendet, handelt es sich in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt – AGB).

Da nur eine Vertragspartei Einfluss auf Inhalt solcher Bedingungen hat, ist derjenige, der diese Bedingungen akzeptieren muss, durch Gesetz besonders geschützt.

  • Meistens bestehen Arbeitsverträge aus vorformulierten Bedingungen des Arbeitgebers.
  • Deswegen unterliegen die Klausel solcher Verträge einer strengen Überprüfung.
  • Maßstab für die Überprüfung legt der Gesetzgeber fest.

Das bedeutet konkret, dass eine Klausel im Arbeitsvertrag, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt oder für ihn überraschend ist, als ungültig erklärt werden kann.

Beispiel:

Enthält der Arbeitsvertrag eine Regelung, wonach „alle etwaigen Überstunden mit dem gezahlten Bruttomonatsgehalt abgegolten sind“, so ist diese ohne ergänzende Konkretisierung für den Arbeitnehmer intransparent und somit unwirksam.

Arbeitsrechtliche Fragen: Arbeitsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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