Rechtsschutzversicherung und Wartezeit
Nicht selten denkt man: „Ich habe Rechtsschutz. Die Rechtsanwaltskosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen“. So einfach ist es oftmals aber nicht.
Die ersten wichtigen Fragen sind:
- Wann war der Versicherungsbeginn?
- Wann ist das Ereignis eingetreten, dessentwegen Sie Hilfe eines Rechtsanwalts benötigen?
Im Vergleich zu beispielsweise einer privaten Haftpflichtversicherung oder einer Kfz-Versicherung enthält eine Rechtsschutzversicherung in bestimmten Fällen die sogenannte Wartezeit. Im Regelfall sind es 3 Monate, die ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen beginnen. Das heißt, wenn das Ereignis, dessentwegen Sie Rechtsschutz benötigen, nach dem Vertragsabschluss und während der Wartezeit eintritt, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsanwalts nicht.
Die 3- monatige Wartezeit gilt bspw. für:
- Arbeitsrechtsschutz,Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Vertragsrechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz.
Keine Wartezeit besteht für:
- Schadenersatzrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Beratung in Familien- und Erbrecht.
Welchem Rechtsgebiet Ihr individueller Fall zuzuordnen ist, auf welchen Zeitpunkt es für den Versicherungsschutz genau ankommt etc., klärt für Sie am besten ein Spezialist.
Lassen Sie sich also beraten, auch wenn die Wartezeit noch nicht verstrichen ist.
Es kann sein, dass in Ihrem Fall eine Ausnahme greift oder das ursächliche Ereignis nach Ablauf der Wartezeit zeitlich festzulegen ist. Das bedeutet für Sie, die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten der erforderlichen Rechtsberatung.