by Hamm | Apr. 2, 2009 | Gesellschaftsrecht, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)
Durch das MoMiG ist es jetzt möglich, den Verwaltungssitz und den Betrieb im Ausland zu wählen. Der Satzungssitz muss im Inland sein. (Bsp.: Auslandstöchter der deutschen Firmen im Ausland aber in der Form einer GmbH)
Im Handelsregister muss zukünftig die inländische Geschäftsanschrift der GmbH eingetragen werden, was vor der Reform nicht erforderlich war.
by Hamm | März 31, 2009 | Gesellschaftsrecht, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)
Bei der Gründung einer Ein-Mann-GmbH sind keine besonderen Sicherheitsleistungen mehr erforderlich (Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstige Nachweise).
Nur bei erheblichen Zweifeln, dass das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde, kann das Gericht Nachweise verlangen.
by Hamm | März 27, 2009 | Gesellschaftsrecht, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)
Durch die Reform des GmbH-Rechts (November 2008 – MoMiG) werden die Eintragungszeiten (Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister) verkürzt.
Die Genehmigungsurkunden (erforderlich z.B. für Handwerker- und Restaurantbetriebe) müssen nun bei der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister nicht vorgelegt werden.
Die grundsätzliche Pflicht diese zu haben aber bleibt!