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Am 01.August 2012 trat die Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft.

Die Bedingungen für die Einreise von hoch qualifizierten Ausländern haben sind dadurch erheblich gebessert:

Bis jetzt betrug die erforderliche Gehaltsgrenze für Wissenschaftler, Lehrpersonen etc. etwa 66.000 Euro jährlich.

Diese Gehaltsgrenze ist jetzt komplett entfallen.

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