Am 01.August 2012 trat die Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Kraft.
Die Bedingungen für die Einreise von hoch qualifizierten Ausländern haben sind dadurch erheblich gebessert:
Bis jetzt betrug die erforderliche Gehaltsgrenze für Wissenschaftler, Lehrpersonen etc. etwa 66.000 Euro jährlich.
Diese Gehaltsgrenze ist jetzt komplett entfallen.