Ihr Fahrzeug wurde durch einen Unfall beschädigt und musste repariert werden.
Während der Reparaturzeit haben Sie einen Mietwagen genommen.
Und nun will die regulierende Haftpflichtversicherung die Kosten nicht in voller Höhe übernehmen.
Der Grund: „Sie hätten sich auch einen günstigeren Mietwagen nehmen können…“
Um Streitigkeiten dieser Art von Beginn an auszuschließen, empfehlen wir Ihnen, die regulierende Haftpflichtversicherung vor Anmietung des Fahrzeuges anzurufen und um Folgendes zu bitten:
Schriftliche Bestätigung, welche Mietwagenkosten maximal übernommen werden.
Dieser Anruf erspart Ihnen den Gang zum Anwalt.