Nicht nur der Geschäftsmann selbst kann in Deutschland einen Aufenthaltstitel erwirken.
Wenn die Firma gegründet ist und der ausländische Geschäftsmann einen Aufenthaltstitel für Selbständige erhalten hat, können seine Familienangehörige (z.B. Ehefrau und minderjährige Kinder) einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Das Ziel ist dann das gemeinsame Familienleben in Deutschland.
Der Antrag wird bei der entsprechenden deutschen Auslandsvertretung (Botschaft) im Heimatland gestellt.
Die eigentliche Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt allerdings vor Ort in Deutschland.
Die zuständige Ausländerbehörde am Wohnsitz des Selbständigen prüft u.a. die wirtschaftliche Situation des ausländischen Geschäftsmannes (wovon soll die Familie leben und ist der Lebensunterhalt nach deutschen Maßstäben gesichert?), die Wohnsituation, das Vorhandensein des Krankenversicherungsschutzes etc..
Auch hier sollte sich der Antragssteller auf Grund der Komplexität der Frage professioneller Hilfe bedienen.