Um die Vielseitigkeit der Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers einer GmbH besser nachzuvollziehen, muss man zwischen dem sogenannte Innen- und Außenverhältnis unterscheiden:
das Innenverhältnis = Geschäftsführer / Gesellschaft
das Außenverhältnis = Geschäftsführer / Dritte
Im Innenverhältnis leitet der Geschäftsführer den Betrieb.
Damit nimmt er fremde Vermögensinteressen wahr (Vermögensinteressen der Gesellschaft).
Hierbei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Er hat für einen effizienten, reibungslosen und gewinnorientierten Betriebsablauf zu sorgen.
Grundsätzlich ist der Geschäftsführer befugt, jedes gewöhnliche Rechtsgeschäft einzugehen.
Diese Befugnis kann aber durch Satzung der Gesellschaft, Gesellschaftsversammlung und Beschlüsse des Aufsichtsrats bzw. Beirates beschränkt werden.