07 11 / 25 29 85 85 | 09 - 13 Uhr info@ra-kanzlei-hamm.de

Um die Vielseitigkeit der Aufgaben, Pflichten und Haftungsrisiken des Geschäftsführers einer GmbH besser nachzuvollziehen, muss man zwischen dem sogenannte Innen- und Außenverhältnis unterscheiden:

das Innenverhältnis = Geschäftsführer / Gesellschaft
das Außenverhältnis = Geschäftsführer / Dritte

Im Innenverhältnis leitet der Geschäftsführer den Betrieb.

Damit nimmt er fremde Vermögensinteressen wahr (Vermögensinteressen der Gesellschaft).

Hierbei hat er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Er hat für einen effizienten, reibungslosen und gewinnorientierten Betriebsablauf zu sorgen.

Grundsätzlich ist der Geschäftsführer befugt, jedes gewöhnliche Rechtsgeschäft einzugehen.

Diese Befugnis kann aber durch Satzung der Gesellschaft, Gesellschaftsversammlung und Beschlüsse des Aufsichtsrats bzw. Beirates beschränkt werden.

Bitte erlauben Sie die Verwendung von Cookies im Rahmen unserer Datenschutzerklärung, um alle Funktionen der Webseite nutzen zu können. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte folgenden Link, wo Sie auch die Möglichkeit erhalten Ihre Zustimmung zu widerrufen. Datenschutzerklärung

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen