Am 03.12.2008 beschloss der Bundestag u.a. die Erhöhung des Kindergeldes ab dem 01.01.2009.
Für das erste und zweite Kind wird es von 154 Euro auf 164 Euro angehoben, für das dritte Kind gibt es statt 154 Euro dann 170 Euro. Für das vierte und weitere Kinder werden 195 Euro statt bisher 179 Euro gezahlt.
Zum 01.01.2009 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes vom 22.12.2008 in Kraft getreten.
Mit dieser Reform wird das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen.
Das Kernstück der Reform ist die Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld.