Die Rechte eines Arbeitnehmers, der im großen Unternehmen beschäftigt ist, schützt das Kündigungsschutzgesetz.
Wie sieht jedoch die Lage aus, wenn Sie als Arbeitnehmer in einem kleinen Unternehmen beschäftigt sind und eine ordentliche Kündigung erhalten. Der Arbeitgeber begründet Ihre Kündigung mit der Weltwirtschaftskrise, die auch seinem Unternehmen schlechte Zeiten beschert.
In Kleinbetrieben kann der Arbeitgeber aufgrund der unternehmerischen Freiheit unter erleichterten Bedingungen kündigen. Allerdings ist er bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu einem Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme verpflichtet (Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.02.2001 und 25.04.2001, im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts).
Soziale Rücksichtnahme bedeutet Berücksichtigung von Lebensalter des Arbeitnehmers, seine Beschäftigungsdauer, Schwerbehinderung, Unterhaltsverpflichtungen etc. Wenn der Arbeitgeber es nicht berücksichtigt, verstößt die Kündigung gegen das Gesetz.
Der Arbeitgeber kann jedoch seine Gründe für die Kündigung vortragen. Diese können z.B. eingeschränkte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers, häufige Ausfälle wegen Krankheit, Verstöße gegen vertragliche Pflichten oder auch schlechte wirtschaftliche Lage des Betriebes usw. sein.
Die Entscheidung, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht, ist davon abhängig, welches Interesse überwiegt. Darüber entscheidet im Streitfall ein Richter am Arbeitsgericht.
Fazit:
Auch in Kleinbetrieben besteht unter bestimmten Voraussetzungen Kündigungsschutz.