Ein Zusammenleben über kürzere Zeit (bis zu 3 Monaten), das der Versöhnung dienen soll, unterbricht das Trennungsjahr nicht. Falls aber tatsächlich eine Versöhnung zwischen den Ehegatten stattfindet, werden die Trennungsfristen unterbrochen. Bei einer erneuten Trennung beginnen daher die Trennungszeit von neuem.
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