Jeder hat das Recht, seine Rechte und Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Wenn man also nur über ein geringes Einkommen verfügt und kein Vermögen besitzt, ist man oft nicht in der Lage die Kosten eines Scheidungsprozesses zu zahlen. In solchen Fällen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Im Falle der Bewilligung übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe müssen die Voraussetzungen der Ehescheidung vorliegen, sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nachgewiesen werden.
Tipp: Lassen Sie sich beraten, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt und welche Pflichten damit zusammenhängen.