Sie sind zum Vorstellungsgespräch eingeladen und der potentielle Arbeitgeber bietet Ihnen an, ein paar Tage zur Probe zu arbeiten. Ohne etwas zu unterschreiben legen Sie los.
Nach zwei Tagen werden Sie nach Hause geschickt, ohne zu wissen, ob Sie einen Anspruch auf weitere Beschäftigung haben. Auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis zustande kommen. Was viele Arbeitnehmer dagegen nicht wissen: das Arbeitsverhältnis kann nur schriftlich befristet werden.
Fehlt die schriftliche Vereinbarung, dass der Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeit eingestellt werden soll, so kann er mit anwaltlicher Hilfe darauf bestehen, unbefristet eingesetzt zu werden.