Eine außerordentliche fristlose Kündigung bedeutet:
Das Arbeitsverhältnis ist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund beendet.
Für den gekündigten Arbeitnehmer ist nun das schnelle Handeln angesagt.
Denn sobald der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben in den Händen hält, verliert er seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Vergütung.
Möchte der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgehen, so hat er die 3-Wochen-Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage einzuhalten.
Hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht, entscheidet das Gericht darüber, ob die ausgesprochene fristlose Kündigung rechtlich in Ordnung war.
Gegen den Verlust seiner Ansprüche auf Weiterbeschäftigung und Vergütung kann sich der Arbeitnehmer in dem gleichen Gerichtsprozess wehren.
Arbeitsrechtliche Fragen: Fristlose Kündigung