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Diese Aufenthaltserlaubnis gibt es seit dem 01. August 2012. Sie ermöglicht den ausländischen Fachkräften die Einreise und Aufenthalt in Deutschland zum Zwecke der Beschäftigung.

Wichtig ist die Einkommensgrenze von Brutto 44.800 Euro jährlich. Wobei diese Grenze bei sogenannten Mangelberufen (Ingenieure, IT-Fachkräfte, Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ärzte) niedriger ist: 34.944 Euro.

Der Inhaber der Blauen Karte EU hat bereits nach 33 Monaten der Beschäftigung in Deutschland einen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel). Diese Zeit kann sich auf 21 Monate verkürzen, wenn ein Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse der Stufe B1 vorgelegt wird.

Die Blaue Karte EU eröffnet nach 18 Monaten die Möglichkeit, in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union umzuziehen und dort zu arbeiten, wenn auch dort die Voraussetzungen nach der EU-Richtlinie 2009/50/EG erfüllt sind.

Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder) von Personen, die eine Blaue Karte EU besitzen, dürfen nach Deutschland mit einreisen bzw. nachziehen, dabei müssen sie keine Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Die Ausübung der Erwerbstätigkeit ist den Ehegatten unmittelbar nach ihrer Einreise gestattet.

Ausländerrechtliche Fragen: Was ist eine Blue Card oder Blaue Karte EU?

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