Auch während der Krankheit des Arbeitnehmers kann das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet werden.
Sind Sie Arbeitnehmer, so haben Sie ab Zugang der Kündigung eine wichtige Frist zu beachten. Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung müssen Sie beim Arbeitsgericht Klage einreichen und sich gegen die Kündigung wehren.
Machen Sie nichts, so wird die ausgesprochene Kündigung nach Ablauf von 3 Wochen wirksam. Sie können nichts mehr dagegen unternehmen.
Sind Sie Arbeitgeber und haben Sie die Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen, so ist zu prüfen, ob Sie zur Fortzahlung des Entgeltes nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet sind (§ 8 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Arbeitsrechtliche Fragen: Kündigung während der Krankheit