Zum 1. Januar 2010 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 153.251 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies eine Steigerung von 1,91%.
Im Jahr 1996 waren es ca. 78.000, 1989 knapp 54.000.
Der Anteil der Rechtsanwältinnen an der Anwaltschaft nimmt zu. Im Jahre 2000 haben die Damen etwa 24,59% der Anwaltschaft ausgemacht. Heute sind es 31,58%.
Quelle: DeutscherAnwaltVerein 25. März 2010