Der Europäische Gerichtshof hat am 06.05.2010 entschieden, dass die Haftung von Fluggesellschaften bei Gepäckverlust auf maximal 1.135 € begrenzt wird.
Damit wird sowohl der Wert des Gepäcks als auch der sogenannte immaterielle Schaden ersetzt.
Einen Anspruch auf eine höhere Summe haben Sie nur, wenn Sie Ihr Gepäck höher versichern.