Wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise unzufrieden sind und eventuell eine Preisminderung oder Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreuden fordern möchten, müssen sie Folgendes beachten:
Eine bloße Anzeige der Mängel gegenüber der Reiseleitung am Urlaubsort genügt nicht, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Nach Reisebeendigung müssen Sie die Reisemängel innerhalb der Frist von einem Monat gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung ausgeschlossen!