Durch die Neuregelung sollen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Zahlungsdienstleistungen und Zahlungsverfahren (z. B. Überweisung, Kartenzahlung, Lastschrift) künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten gelten.
Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (single euro payments area – SEPA) erlaubt es europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln (sogenannte SEPA-Produkte).
Beispiel: Ein europäisches Lastschriftverfahren wird es ermöglichen, dass Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Mallorca monatlich von einem deutschen Konto abgebucht werden können. Auch bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland muss eine Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte erfolgen, sondern kann per Lastschrift oder Überweisung durchgeführt werden.
Die Fristen verkürzen sich: ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Bis dahin kann eine 3-tägige Ausführungsfrist vereinbart werden.