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Durch die neue Regelung soll der Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden.

Hier ein Paar Beispiele aus den neuen Vorschriften:

Wer gegen das bestehende Verbot verstößt kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Werbeanruf ist nur zulässig, wenn der Angerufene ausdrücklich erklärt, dass er den Werbeanruf erhalten will.

Der Werbeanrufer darf seine Rufnummer nicht unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben.

Verträge, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben, über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Bislang gab es hier kein Widerrufsrecht.

Der Verbraucher braucht den Vertrag nicht zu erfüllen, wenn er den fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.

Bislang gab es für den Verbraucher kein Widerrufsrecht mehr (obwohl der Verbraucher keine Widerrufsbelehrung erhalten hat), wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.

Die neue Regelung besagt: widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird.

Der neue Anbieter kann den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter nur kündigen, wenn es eine Kündigung oder Vollmacht zur Kündigung in Textform gibt.

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