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Kauf einer Wohnung – Eigentümerversammlung

Die Bedeutung, ein Teil vom Ganzen zu sein, kommt in vielen Situationen zur Geltung.

So müssen z. B. bestimmte gewünschte Änderungen am Objekt, die außerhalb der Wohnung vorgenommen werden, zunächst von den anderen Miteigentümern genehmigt werden (SAT-Anlage, Markise usw.).

Es findet regelmäßig eine Eigentümerversammlung statt. Hier bestimmen die Eigentümer die Regeln der Hausordnung und des gemeinsamen Wirtschaftens. Unter dem Wirtschaften sind zum Beispiel Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten, anstehende Reparaturen am Haus, Instandsetzungsarbeiten, technische Veränderungen zur Energieeinsparung usw. gemeint.

Die Entscheidungen der Wohnungseigentümer werden protokolliert.

Wichtig!
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie immer um die Durchsicht der letzten Protokolle der Eigentümerversammlung bitten und diese aufmerksam lesen. Hier können Sie sich über die zusätzlichen Kosten der Instandsetzung und/oder Instandhaltung informieren, die auf Sie als zukünftiger Eigentümer zukommen werden.

Top 2009 – Zahlungsverkehr

Durch die Neuregelung sollen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Zahlungsdienstleistungen und Zahlungsverfahren (z. B. Überweisung, Kartenzahlung, Lastschrift) künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten gelten.

Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (single euro payments area – SEPA) erlaubt es europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln (sogenannte SEPA-Produkte).

Beispiel: Ein europäisches Lastschriftverfahren wird es ermöglichen, dass Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Mallorca monatlich von einem deutschen Konto abgebucht werden können. Auch bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland muss eine Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte erfolgen, sondern kann per Lastschrift oder Überweisung durchgeführt werden.

Die Fristen verkürzen sich: ab 1. Januar 2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden. Bis dahin kann eine 3-tägige Ausführungsfrist vereinbart werden.

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