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Kauf einer Wohnung – Teilungserklärung

Der Kauf einer Wohnung unterscheidet sich in wichtigen Details von dem Kauf eines Hauses.

Wenn Sie eine Wohnung erwerben, bekommen Sie nur einen Teil vom Ganzen.

Denn es gibt noch weitere Wohnungseigentümer, deren Interessen auch berücksichtigt werden müssen.

Eines der wichtigen Details, auf die Sie beim Wohnungskauf achten sollten, ist eine sogenannte Teilungserklärung.

In diesem Dokument können zum Beispiel folgende Punkte geregelt werden: die Zuordnung von Stellplätzen, die Gartennutzung usw.

Wie kündige ich einem Arbeitnehmer – Freistellung und Urlaubsabgeltung

Eine Situation aus der Perspektive des Arbeitgebers:

Sie kündigen den Arbeitsvertrag Ihres Arbeitnehmers und wollen den Arbeitnehmer bis zum tatsächlichen Ablauf des Arbeitsvertrages von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen.

Während der Zeit der Freistellung wird das volle Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

Sie sollten auf jeden Fall überprüfen, ob dem Arbeitnehmer noch Urlaub zusteht.

Denn eine Freistellung des Arbeitnehmers nach der Kündigung ist nicht ohne Weiteres als Urlaubserteilung anzusehen.

Der Arbeitgeber muss in schriftlicher Form erklären, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird.

Damit vermeidet er die Situation, dass er den Arbeitnehmer freistellt, den Lohn weiter zahlt und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsabgeltung schuldet. (Urlaubsabgeltung ist die Vergütung, wenn die Freizeit nicht mehr genommen werden kann)

Wichtig!
Grundsätzlich ist zu empfehlen, bereits im Arbeitsvertrag folgende Formulierung aufzunehmen:

„Im Falle einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Anrechnung des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs freizustellen“.

Autounfall – Erstattung von Mietwagenkosten

Ihr Fahrzeug wurde durch einen Unfall beschädigt und musste repariert werden.
Während der Reparaturzeit haben Sie einen Mietwagen genommen.

autounfal-erstattung-von-mietwagenkosten

Und nun will die regulierende Haftpflichtversicherung die Kosten nicht in voller Höhe übernehmen.

Der Grund: „Sie hätten sich auch einen günstigeren Mietwagen nehmen können…“

Um Streitigkeiten dieser Art von Beginn an auszuschließen, empfehlen wir Ihnen, die regulierende Haftpflichtversicherung vor Anmietung des Fahrzeuges anzurufen und um Folgendes zu bitten:

Schriftliche Bestätigung
, welche Mietwagenkosten maximal übernommen werden.

Dieser Anruf erspart Ihnen den Gang zum Anwalt.

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