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Hier eine Zusammenfassung der wichtigen Neuigkeiten und Änderungen in der Gesetzgebung aus dem Jahr 2009. Die Details zu den einzelnen Novellen folgen.

  • Zwangsvollstreckungsrecht: Am 10.07.2009 wurde das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes verkündet. Am 31. Juli 2009 folgte die Verkündung des Gesetzes zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Am 5. August 2009 ist schließlich das Gesetz über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.
  • Steuern: Die steuerlichen Begünstigungen des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli 2009 treten am 1. Januar in Kraft.
  • Verbraucherschutz: Am 29. Juli 2009 tritt das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Es folgt am 4. August das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.
  • Berufsrecht: Am 4. August wurde das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht verkündet. Die damit zusammenhängenden Änderungen sind am 05.08.2009, am 01.09.2009 und schließlich am 28.12.2009 in Kraft getreten.
  • Anlegerrechte: Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung ist am 5. August 2009 in Kraft getreten. Die verpflichtende Beratungsdokumentation gilt aber erst ab dem 1. Januar 2010.
  • Familienrecht: Am 1. September 2009 sind wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2010 erhöhen sich die Unterhaltsbeträge (Kindesunterhalt), es gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle.
  • Strafrecht/Strafprozessrecht: Am 1. September 2009 ist eine neue Strafzumessungsregel („Kronzeugen“-Regelung) in Kraft getreten. Einen Monat später ist das 2. Opferrechtsreformgesetz in Kraft getreten.
  • Erbrecht: Am 18. September 2009 hat der Bundesrat der Erbrechtsreform zugestimmt. Die Neuregelung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
  • Kredite und Zahlungsverkehr: Teilweise am 31. Oktober 2009 und schließlich zum 11. Juni 2010 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Ab dem 1. November findet außerdem die europäische Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft Anwendung.
  • Kindergeld: Die durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22.12.2009 u. a. beschlossene Kindergelderhöhung tritt zum 1. Januar in Kraft.
  • Lohnsteuerkarte: 2010 ist das letzte Jahr, in dem die Lohnsteuerkarte n der bisherigen Form verwendet wird.

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