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Bei Rot über die Ampel?

Man unterscheidet zwischen einem sogenannten einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß.

Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn beim Überfahren der Ampel das Rotlicht weniger als 1 Sekunde an ist. Die Regelbuße beträgt dann 90,00 € und es werden 3 Punkte in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen.

Kommt es jedoch wegen des einfachen Rotlichtverstoßes zu einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall kann die Regelgeldbuße bis zu 240,00 € betragen. Es drohen ein Fahrverbot von 1 Monat und die Eintragung von 4 Punkten in das Verkehrszentralregister.

Wenn die Ampel aber länger als 1 Sekunde Rot anzeigt, als der Fahrer sie überquert, wird der Verstoß als qualifizierter Rotlichtverstoß bestraft.

Der Fahrer wird dafür mit diesen Folgen rechnen müssen:

  • Regelgeldbuße von 200,00 €
  • Fahrverbot von 1 Monat
  • Eintragung von 4 Punkten in das Verkehrszentralregister

Wenn es infolge eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu einer gefährlichen Situation oder gar zu einem Unfall kommt, kann sich die Regelgeldbuße bis zu 360,00 € erhöhen.

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