Das Punktesystem beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kennt jeder.
Die Punkte sind schneller gesammelt, als man sie wieder weg bekommt.
Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung können die Punkte abgebaut werden:
- Wenn man bis zu 8 Punkten hat und an einem Aufbauseminar freiwillig teilnimmt, baut man 4 Punkte ab.
- Bei 9 bis 13 Punkten wird man von der Behörde auf die Aufbauseminare schriftlich hingewiesen. Die Teilnahme ist aber immer noch freiwillig. Nach Beendigung des Seminars sind 2 Punkte abzuziehen.
- Wenn das Punktesystem 14 bis 17 Punkte enthält, wird das Aufbauseminar zu einer Pflichtveranstaltung. Für die Erfüllung setzt die Behörde eine Frist. Die angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar, anders als die freiwillige Teilnahme vor Erreichen von 14 Punkten ist nicht mit dem Punkteabzug verbunden. Der Fahrerlaubnisinhaber hat aber auch hier die Möglichkeit den Punktestand um 2 Punkte zu reduzieren. Für diesen Zweck muss er an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.
Wichtig! Die Punkten sind nur dann abzugsfähig, wenn die Bescheinigung über die Teilnahme am Aufbauseminar bzw. an der verkehrspsychologischen Beratung der Fahrerlaubnisbehörde binnen drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme vorgelegt wird und die Teilnahme an einem Aufbauseminar bzw. verkehrspsychologischen Beratung nur einmal innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt.
Die Aufbauseminare werden in den Fahrschulen angeboten.