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Der erste Führerschein wird dem Fahrer grundsätzlich auf Probe erteilt.

Ausnahme von diesem Grundsatz: Fahrerlaubnisklassen L, M, S und T. Die Klassenzuordnung finden Sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html).

Die reguläre Probezeit dauert 2 Jahre und beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis.

Während der Probezeit werden die Verstöße gegen die Verkehrsregeln grundsätzlich strenger bestraft. D. h. die Gefahr, dass man den Führerschein wegen Fehlern verliert ist viel größer als nach der Probezeit.

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