Achtung! Winterreifenpflicht – neue Rechtslage.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass das Bußgeld nicht auferlegt werden darf, nur weil der Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs war.
Dafür ist nach Meinung der Richter die Formulierung im Gesetz (Straßenverkehrsordnung) zu ungenau.
Hätte der Gesetzgeber für die Sommerreifen im Winter bestrafen wollen, hätte er genau vorgeschrieben, welche Reifen bei welchem Wetter zu verwenden sind. Das ist aber nicht der Fall.