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Das Arbeitsgesetz definiert die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit. Im § 3 Absatz 1 Satz Arbeitszeitgesetz heißt es:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten.

Wie so oft besteht für diese Regelung eine gesetzliche Ausnahme:

1) Es darf bis zu 10 Stunden an einem Tag gearbeitet werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

2) Da der Samstag im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ein Werktag ist, sieht es bei einer 5-Tage-Arbeitswoche folgendermaßen aus:

  • Der Mitarbeiter arbeitet von Montag bis Freitag 9 Stunden am Tag.
  • Umgerechnet auf eine Woche sind es 45 Stunden pro Woche.
  • Am Samstag hat der Mitarbeiter frei.
  • Innerhalb von 24 Wochen wird er insgesamt 1.080 Stunden arbeiten.
  • In 24 Wochen sind höchstens 144 Werktage enthalten, da die arbeitsfreien Samstage mitzurechnen sind.
  • Damit wird der Mitarbeiter im Durchschnitt innerhalb von 24 Wochen nicht mehr als 8 Stunden arbeiten (1.080 Stunden / 144 Werktage = 7,5 Stunden im Durchschnitt an einem Arbeitstag).
  • => Es liegt kein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor.

Arbeitsrechtliche Fragen: Wie lange darf an einem Tag gearbeitet werden?

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