Am 1. August 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern mit der Zustellung der neuen persönlichen Steuer-Identifikationsnummer, kurz TIN (Taxification Identification Number), begonnen.

Bis zum 31.12.2008 erhält jeder Steuerpflichtige eine 11-stellige Nummer (Steuer-ID).

Die neue Steuer-ID ersetzt die bisherige Steuernummer, die für die Einkommensteuer verwendet wird.

Die neue Steuer-ID wird allen natürlichen Personen von Geburt an einmalig erteilt und gilt unverändert ein Leben lang bis maximal 20 Jahre nach dem Tod.

Die Steuer-Identifikationsnummer ist zukünftig bei allen Erklärungen, Mitteilungen und Anträgen gegenüber Finanzbehörden anzugeben.

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