Durch die Reform des GmbH-Rechts (November 2008 - MoMiG) werden die Eintragungszeiten (Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister) verkürzt.

Die Genehmigungsurkunden (erforderlich z.B. für Handwerker- und Restaurantbetriebe) müssen nun bei der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister nicht vorgelegt werden.

Die grundsätzliche Pflicht diese zu haben aber bleibt!

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