Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht (vollumfänglich seit 28.12.2009 in Kraft).

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt (Honorarstreitigkeiten oder Anwaltshaftung) bis 15.000 Euro wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden.

Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen. Die Teilnahme daran ist für beide Seiten freiwillig.

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Am 29. Juli 2009 ist das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft getreten.

Die Rechte der Bahnfahrer werden damit bei Vespätungen und Zugausfällen erweitert.

Bei größeren Verspätungen hat man einen gesetzlichen Anspruch, einen Teil des Fahrpreises erstattet zu bekommen. Die Erstattung erfolgt auch, wenn ein Fahrgast wegen einer kleinen Verspätung einen Anschluss verpasst hat.

Ein Beispiel:

Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten.

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Durch die neue Regelung soll der Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden.

Hier ein Paar Beispiele aus den neuen Vorschriften:

Wer gegen das bestehende Verbot verstößt kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Der Werbeanruf ist nur zulässig, wenn der Angerufene ausdrücklich erklärt, dass er den Werbeanruf erhalten will.

Der Werbeanrufer darf seine Rufnummer nicht unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

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Auf Grund der neuen Regelung (Bürgerentlastungsgesetz) können ab dem Jahr 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden.

Gesetzlich Versicherte können alle Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen, während Privat Versicherte nur einen Teil anrechnen können. Beispiel: Ausgaben für eine Chefarztbehandlung oder ein Ein-Bett-Zimmer gehören nicht zu den abzugsfähigen Ausgaben und können danach bei privat Versicherten nicht steuerlich abgesetzt werden.

Sonstige Aufwendungen zur Vorsorge wie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung sind nach der neuen Regelung nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht erreicht sind.

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Rechtsanwaltskanzlei Larissa Hamm - Stuttgart - 2009, Anwalt, Stuttgart

Das Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (erst ab 01.01.2013 in Kraft).

Dank der Neuregelung können die Gerichtsvollzieher erstmals von dritter Seite (z. B. bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt) Informationen über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeug des Schuldners einholen.

Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) sowie das Schuldnerverzeichnis soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit verwaltet werden. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle.

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Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (in Kraft seit 11.07.2009, 01.07.2010 und 01.01.2012).

Durch die Neuregelung wird ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Voraussichtlich wird das P-Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen.

Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.

Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Den ganzen Beitrag lesen »

Hier eine Zusammenfassung der wichtigen Neuigkeiten und Änderungen in der Gesetzgebung aus dem Jahr 2009. Die Details zu den einzelnen Novellen folgen.

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Der Kauf einer Wohnung unterscheidet sich in wichtigen Details von dem Kauf eines Hauses.

Wenn Sie eine Wohnung erwerben, bekommen Sie nur einen Teil vom Ganzen.

Denn es gibt noch weitere Wohnungseigentümer, deren Interessen auch berücksichtigt werden müssen.

Eines der wichtigen Details, auf die Sie beim Wohnungskauf achten sollten, ist eine sogenannte Teilungserklärung.

In diesem Dokument können zum Beispiel folgende Punkte geregelt werden: die Zuordnung von Stellplätzen, die Gartennutzung usw.

Eine Situation aus der Perspektive des Arbeitgebers:

Sie kündigen den Arbeitsvertrag Ihres Arbeitnehmers und wollen den Arbeitnehmer bis zum tatsächlichen Ablauf des Arbeitsvertrages von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen.

Während der Zeit der Freistellung wird das volle Arbeitsentgelt weiter gezahlt.

Sie sollten auf jeden Fall überprüfen, ob dem Arbeitnehmer noch Urlaub zusteht.

Denn eine Freistellung des Arbeitnehmers nach der Kündigung ist nicht ohne Weiteres als Urlaubserteilung anzusehen.

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