Feb
15
TOP 2009 - Anlegerschutz
Kategorie Neues Wichtiges | Kommentar
Durch diese Neuerungen sollen die Rechte von Anlegern gestärkt werden.
Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.
Die Banken sind ab jetzt verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren.
Das Protokoll wird dem Kunden vor dem Vertragsschluss zur Kontrolle ausgehändigt.
Ins Protokoll gehören z.B. die Angaben (u. a. finanzielle Verhältnisse) und Wünsche des Kunden, die Empfehlungen des Beraters und die Gründe für diese Empfehlungen.
Bei Telefonberatung muss das Unternehmen das Protokoll unverzüglich übersenden. Der Kunde hat dann ein einwöchiges Rücktrittsrecht, wenn das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist.
Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren nicht mehr in drei Jahren seit Vertragsschluss. Die 3-jahresfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Anleger von dem Schaden erfahren hat. Unabhängig von der Kenntnis des Anlegers vom Schaden verjähren die Ansprüche jedoch spätestens in zehn Jahren.
Feb
12
TOP 2009 - Berufsrecht
Kategorie Anwaltsalltag, Neues Wichtiges | Kommentar
Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht (vollumfänglich seit 28.12.2009 in Kraft).
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt (Honorarstreitigkeiten oder Anwaltshaftung) bis 15.000 Euro wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Diese soll bei der Bundesrechtsanwaltskammer angesiedelt werden.
Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann sowohl der Rechtsanwalt als auch der Mandant beantragen. Die Teilnahme daran ist für beide Seiten freiwillig.
Die neue Schlichtungsstelle kommt zu den bestehenden lokalen Schlichtungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern hinzu und eröffnet dem Mandanten die Möglichkeit, seine Forderung durch die von der Anwaltschaft unabhängige Institution überprüfen zu lassen, ohne sofort das Gericht anrufen zu müssen. Die Unabhängigkeit von der Anwaltschaft wird durch die gesetzlichen Anforderungen an die Person des Schlichters und durch die vorgeschriebene Beteiligung eines Beirats sichergestellt.
Als Vorbild dienen andere erfolgreiche “Ombudsstellen” wie etwa bei Banken oder Versicherungen.
Weitere Neuregelung besteht z. B. darin, dass die Rechtsanwälte nun nicht zwei, sondern drei Fachanwaltschaften führen dürfen.
Feb
9
TOP 2009 - Verbraucherschutz - Fahrgastrechte
Kategorie Neues Wichtiges, Verbraucherschutz | Kommentar
Am 29. Juli 2009 ist das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft getreten.
Die Rechte der Bahnfahrer werden damit bei Vespätungen und Zugausfällen erweitert.
Bei größeren Verspätungen hat man einen gesetzlichen Anspruch, einen Teil des Fahrpreises erstattet zu bekommen. Die Erstattung erfolgt auch, wenn ein Fahrgast wegen einer kleinen Verspätung einen Anschluss verpasst hat.
Ein Beispiel:
Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu erstatten. Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten.
Die Entschädigung wird dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt.
Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten muss das Eisenbahnunternehmen eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird.
Im Nahverkehr werden die Fahrgäste außerdem auf andere Verkehrsmittel zurückgreifen können, unter Umständen sogar auf ein Taxi.
Die Fahrgäste müssen beim Fahrkartenverkauf bzw. während der Fahrt von dem Eisenbahnunternehmen darüber informiert werden, welche die kürzeste und preisgünstigste Zugverbindung ist, welche Rechte der Fahrgast hat, ob der Zug Verspätung hat und welche Anschlüsse erreicht werden können. Da im Nahverkehr diese Informationspflichten praktisch kaum umsetzbar sind, kann die Information durch Aushang oder Auslage sowie den Einsatz eines Informations- und Buchungssystems erfolgen.
Nähere Informationen zu dem Fahrgastrechtegesetz finden Sie hier: www.bmj.bund.de
Feb
5
TOP 2009 - Verbraucherschutz - Telefonwerbung
Kategorie Neues Wichtiges, Verbraucherschutz | Kommentar
Durch die neue Regelung soll der Verbraucher wirksamer vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden.
Hier ein Paar Beispiele aus den neuen Vorschriften:
Wer gegen das bestehende Verbot verstößt kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Werbeanruf ist nur zulässig, wenn der Angerufene ausdrücklich erklärt, dass er den Werbeanruf erhalten will.
Der Werbeanrufer darf seine Rufnummer nicht unterdrücken. Dies wird nun durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben.
Verträge, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben, über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden. Bislang gab es hier kein Widerrufsrecht.
Der Verbraucher braucht den Vertrag nicht zu erfüllen, wenn er den fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist regelmäßig einen Monat.
Bislang gab es für den Verbraucher kein Widerrufsrecht mehr (obwohl der Verbraucher keine Widerrufsbelehrung erhalten hat), wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst hat.
Die neue Regelung besagt: widerruft der Verbraucher einen solchen Vertrag, muss er die bis dahin vom Unternehmer erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsschluss auf diese Pflicht hingewiesen worden ist und er dennoch zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird.
Der neue Anbieter kann den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter nur kündigen, wenn es eine Kündigung oder Vollmacht zur Kündigung in Textform gibt.
Feb
2
TOP 2009 - Steuern
Kategorie Neues Wichtiges, Steuerrecht | Kommentar
Auf Grund der neuen Regelung (Bürgerentlastungsgesetz) können ab dem Jahr 2010 die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung steuerlich besser abgesetzt werden.
Gesetzlich Versicherte können alle Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen, während Privat Versicherte nur einen Teil anrechnen können. Beispiel: Ausgaben für eine Chefarztbehandlung oder ein Ein-Bett-Zimmer gehören nicht zu den abzugsfähigen Ausgaben und können danach bei privat Versicherten nicht steuerlich abgesetzt werden.
Sonstige Aufwendungen zur Vorsorge wie Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung sind nach der neuen Regelung nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn die Höchstbeträge durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht erreicht sind.
Die Höchstgrenzen betragen 1.900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2.800 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen). Für Verheiratete gilt bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag.
Jan
29

Jan
26
TOP 2009 - Zwangsvollstreckungsrecht
Kategorie Neues Wichtiges, Zwangsvollstreckungsrecht | Kommentar
Das Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (erst ab 01.01.2013 in Kraft).
Dank der Neuregelung können die Gerichtsvollzieher erstmals von dritter Seite (z. B. bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt) Informationen über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeug des Schuldners einholen.
Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) sowie das Schuldnerverzeichnis soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit verwaltet werden. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle.
Das Gesetz über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung (gilt ab dem 05.08.09).
Nach der Neuregelung ist es nunmehr möglich, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern.
Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden.
Jan
19
TOP 2009 - Zwangsvollstreckungsrecht - P-Konto
Kategorie Neues Wichtiges, Zwangsvollstreckungsrecht | Kommentar
Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (in Kraft seit 11.07.2009, 01.07.2010 und 01.01.2012).
Durch die Neuregelung wird ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Voraussichtlich wird das P-Konto Mitte 2010 zur Verfügung stehen.
Ab 1. Januar 2012 wird der Kontopfändungsschutz ausschließlich durch das P-Konto gewährleistet.
Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt.
Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben.
Der automatische Pfändungsschutz kann nur für ein Girokonto gewährt werden.
Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto führen.
Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird.
Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Umwandlung eines bereits bestehenden Girokontos in ein P-Konto innerhalb von 4 (vier) Geschäftstagen besteht.
Jan
15
Hier eine Zusammenfassung der wichtigen Neuigkeiten und Änderungen in der Gesetzgebung aus dem Jahr 2009. Die Details zu den einzelnen Novellen folgen.
- Zwangsvollstreckungsrecht: Am 10.07.2009 wurde das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes verkündet. Am 31. Juli 2009 folgte die Verkündung des Gesetzes zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung. Am 5. August 2009 ist schließlich das Gesetz über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.
- Steuern: Die steuerlichen Begünstigungen des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) vom 16. Juli 2009 treten am 1. Januar in Kraft.
- Verbraucherschutz: Am 29. Juli 2009 tritt das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Es folgt am 4. August das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten.
- Berufsrecht: Am 4. August wurde das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht verkündet. Die damit zusammenhängenden Änderungen sind am 05.08.2009, am 01.09.2009 und schließlich am 28.12.2009 in Kraft getreten.
- Anlegerrechte: Das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung ist am 5. August 2009 in Kraft getreten. Die verpflichtende Beratungsdokumentation gilt aber erst ab dem 1. Januar 2010.
- Familienrecht: Am 1. September 2009 sind wichtige Änderungen im Familienrecht in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2010 erhöhen sich die Unterhaltsbeträge (Kindesunterhalt), es gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle.
- Strafrecht/Strafprozessrecht: Am 1. September 2009 ist eine neue Strafzumessungsregel („Kronzeugen“-Regelung) in Kraft getreten. Einen Monat später ist das 2. Opferrechtsreformgesetz in Kraft getreten.
- Erbrecht: Am 18. September 2009 hat der Bundesrat der Erbrechtsreform zugestimmt. Die Neuregelung ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
- Kredite und Zahlungsverkehr: Teilweise am 31. Oktober 2009 und schließlich zum 11. Juni 2010 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in Kraft. Ab dem 1. November findet außerdem die europäische Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft Anwendung.
- Kindergeld: Die durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22.12.2009 u. a. beschlossene Kindergelderhöhung tritt zum 1. Januar in Kraft.
- Lohnsteuerkarte: 2010 ist das letzte Jahr, in dem die Lohnsteuerkarte n der bisherigen Form verwendet wird.
Dec
17
Der Kauf einer Wohnung unterscheidet sich in wichtigen Details von dem Kauf eines Hauses.
Wenn Sie eine Wohnung erwerben, bekommen Sie nur einen Teil vom Ganzen.
Denn es gibt noch weitere Wohnungseigentümer, deren Interessen auch berücksichtigt werden müssen.
Eines der wichtigen Details, auf die Sie beim Wohnungskauf achten sollten, ist eine sogenannte Teilungserklärung.
In diesem Dokument können zum Beispiel folgende Punkte geregelt werden: die Zuordnung von Stellplätzen, die Gartennutzung usw.