Die Bedeutung, ein Teil vom Ganzen zu sein, kommt in vielen Situationen zur Geltung.

So müssen z. B. bestimmte gewünschte Änderungen am Objekt, die außerhalb der Wohnung vorgenommen werden, zunächst von den anderen Miteigentümern genehmigt werden (SAT-Anlage, Markise usw.).

Es findet regelmäßig eine Eigentümerversammlung statt. Hier bestimmen die Eigentümer die Regeln der Hausordnung und des gemeinsamen Wirtschaftens. Unter dem Wirtschaften sind zum Beispiel Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten, anstehende Reparaturen am Haus, Instandsetzungsarbeiten, technische Veränderungen zur Energieeinsparung usw. gemeint.

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Durch die Neuregelung sollen im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs bei Zahlungsdienstleistungen und Zahlungsverfahren (z. B. Überweisung, Kartenzahlung, Lastschrift) künftig europaweit weitestgehend einheitliche Rechte und Pflichten gelten.

Ein einheitlicher Euro-Zahlungsraum (single euro payments area - SEPA) erlaubt es europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro zu entwickeln (sogenannte SEPA-Produkte).

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Im Jahr 2010 endet die 90-jährige Geschichte der Lohnsteuerkarte in Papier-Form :)

Sie soll durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt werden, sog. ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale).

Bis das Pogramm endgültig eingeführt wird (2012), gilt die Lohnsteuerkarte 2010. Sie soll auch nicht vernichtet werden.

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Die neue gesetzliche Regelung brachte mit sich unter anderem die Erhöhung des Kindergeldes.

Bisher:
Für das 1. und 2. Kind betrug das Kindergeld 164 Euro;
für das 3. Kind 170 Euro;
ab dem 4. Kind 195 Euro.

Ab dem 1. Januar 2010:
Für das 1. und 2. Kind beträgt das Kindergeld nun 184 Euro;
für das 3. Kind 190 Euro;
ab dem 4. Kind 215 Euro.

Ab dem 11. Juni 2010 gelten gesetzlich festgelegte Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen, die den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristeten Widerrufs- bzw. Rückgaberechten ein Ende setzten sollen.

Die Änderung dient der Rechtssicherheit bei Verbraucher- und Versicherungsverträgen.

Bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und in einem herkömmlichen Internetshop gelten weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.

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Die neuen Regelungen in diesem Bereich sollen dem besseren Schutz der Verbraucher bei Abschluss der Darlehensverträge dienen.

Künftig soll ein Verbraucher schon vor Abschluss eines Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden.

Wer für den Abschluss von Darlehensverträgen wirbt, muss alle Kosten des Vertrags angeben (und zwar nicht nur einen z. B. besonders niedrigen Zinssatz).

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Ab 1. Januar 2010 gelten die Änderungen im Erbrecht.

Bitte lassen Sie sich beraten, wenn erbrechtliche Themen für Sie relevant sind, die Neuerungen könnten wichtige Folgen für Sie haben.

Sehr wichtig ist z. B. die Änderung der Verjährungsfristen. In vielen Fällen wurde sie bei erbrechtlichen Ansprüchen von 30 auf 3 (!) Jahre verkürzt.

Durch die sogenannte „Kronzeugen“-Regelung soll die Kooperationsbereitschaft der Straftäter honorieret werden.

Wenn der Straftäter hilft, eine schwere Straftat aufzuklären oder zu verhindern, haben ab jetzt die Richter die Möglichkeit, die Strafe zu mildern oder ganz von Strafe absehen.

Durch eine weitere Reform des Strafprozessrechts wurden die Rechte der Zeugen gestärkt.

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Die Reform betrifft z. B. das Unterhaltsrecht, den Zugewinnausgleich (Ausgleich vom Vermögen) sowie den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften).

Damit haben die grundlegenden Bereiche des Familienrechts eine Änderung erfahren.

Sollte Ihnen eine Scheidung bevor stehen oder diese bereits laufen, lassen Sie sich (evtl. nochmals) beraten, ob die Änderung der Gesetzeslage für Sie relevant sein könnte.

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Durch diese Neuerungen sollen die Rechte von Anlegern gestärkt werden.

Daneben wird das Schuldverschreibungsgesetz neu gefasst.

Die Banken sind ab jetzt verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung bei Privatanlegern zu protokollieren.

Das Protokoll wird dem Kunden vor dem Vertragsschluss zur Kontrolle ausgehändigt.

Ins Protokoll gehören z.B. die Angaben (u. a. finanzielle Verhältnisse) und Wünsche des Kunden, die Empfehlungen des Beraters und die Gründe für diese Empfehlungen.

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