Bei der Gründung einer Ein-Mann-GmbH sind keine besonderen Sicherheitsleistungen mehr erforderlich (Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstige Nachweise).

Nur bei erheblichen Zweifeln, dass das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde, kann das Gericht Nachweise verlangen.

Wei­te­re Bei­trä­ge:

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