Ein-Mann-GmbH & Sicherheitsleistungen
Kategorie Gesellschaftsrecht, GmbH-Recht, UG (haftungsbeschränkt)
Bei der Gründung einer Ein-Mann-GmbH sind keine besonderen Sicherheitsleistungen mehr erforderlich (Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstige Nachweise).
Nur bei erheblichen Zweifeln, dass das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde, kann das Gericht Nachweise verlangen.
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